Steuerrecht für Nichtansässige

Die Kanzlei García Pozo Abogados  hat sich auf die Steuerberatung von Nichtansässigen oder Nicht Residenten spezialisiert. Unsere Anwälte beraten Sie gerne auf Englisch und Deutsch.


Eine vorherige Beratung ist im Steuerrecht unerlässlich. Daher empfehlen wir Ihnen einen Besuch in unserem Büro, wo wir Sie unter anderem in folgenden Angelegenheiten unterstützen können:

  • Steuerpflichten für Gebietsfremde bei folgenden Einkünften:
  • Einkünfte, die ohne Vermittlung einer Betriebsstätte erzielt werden.
  • Steuerberatung
  • Steueridentifikation
  • Arbeitseinkommen
  • Einreichung der jährlichen Steuererklärung (Einkommen/Vermögen)
  • Steuervertretung in Spanien
  • Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus Immobilien
  • Zinserträge
  • Renten
  • Einkommen aus Betriebsstätten
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nichtansässige
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Nichtansässigenbescheinigung
  • Rückerstattung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nichtansässige
  • Immobilienübertragungen durch Nichtansässige: Rechtliche Beratung
  • Erhalt der Steueridentifikationsnummer (CIF)
  • Beantragung der Ausländeridentifikationsnummer (NIE)

Unsere Fachkenntnisse, unsere Erfahrung mit ausländischen Unternehmen und Bürgern sowie die fließenden Englisch- und Deutschkenntnisse unserer Anwälte ermöglichen es uns, Nichtansässigen spezifische und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.


Wenn Sie die Dienste von Steuerexperten benötigen, die Ihre Sprache fließend sprechen, dann sind Sie bei uns genau richtig.



Wir garantieren die Rechtmäßigkeit und Sicherheit all Ihrer Immobilientransaktionen.


 Wir vermeiden Strafgebühren. Wir sorgen dafür, dass Ihre Investition rentabel wird.

García Pozo Abogados findet Antworten auf alle Ihre Fragen.

KOMMEN SIE UND TREFFEN SIE UNS

Führende Kanzlei in der Beratung und Verteidigung vor Gericht und im Rahmen von Gerichtsverfahren.